Zensus 2022 benachteiligt Kommunen

Hanauer FDP fordert in Landesparteitagsantrag Transparenz und eine verlässliche Übergangsregelung für Hessens Kommunen
Hanau, 25. April 2025 – Die FDP Hanau macht sich für mehr Transparenz und Fairness beim Zensus stark. Auf Initiative ihres Vorsitzenden Henrik Statz bringt der Hanauer Kreisverband einen entsprechenden Antrag auf dem Landesparteitag der FDP Hessen am 26. April 2025 in Hofheim ein. Ziel ist eine grundlegende Reform des Zensusverfahrens und eine faire Übergangsregelung für die betroffenen Kommunen.
„Hanau hat laut Zensus rund 6.700 Mitbürger verloren – das entspricht einem Rückgang von 6,7 Prozent. Auch Frankfurt, Fulda, Kassel, Darmstadt, Offenbach und ganz Hessen haben wundersame Weise Einwohner verloren, die allerdings in den städtischen Registern gemeldet sind. Doch wie genau diese abweichenden Zahlen zustande kamen, bleibt bis heute ein Rätsel. Das Statistische Landesamt verweigert die Offenlegung der konkreten Berechnungsmethoden. Das ist nicht nur intransparent, sondern verstößt auch gegen geltendes Verwaltungsverfahrensrecht“, erklärt Henrik Statz.
Die FDP Hanau fordert daher ein neues, registerbasiertes Zensusverfahren, das transparent, auf aktuellem Datenstand und wissenschaftlich anerkannten Methoden basiert. Gleichzeitig müsse es eine praxistaugliche Übergangsregelung geben, um Kommunen vor unverhältnismäßigen Belastungen zu schützen, bis ein valides und transparentes Verfahren eingeführt ist.
„Kommunen wie Hanau, Frankfurt, Kassel, Darmstadt oder Offenbach verlieren durch den fehleranfälligen Zensus Millionenbeträge bei Schlüsselzuweisungen – etwa durch einen geringeren Anteil an der Umsatzsteuer – gleichzeitig müssen die Kommunen auf Basis ihrer Registerzahlen ihre Infrastruktur planen“, so Statz weiter. „Das betrifft Kitas, Schulen, Wohnungsbau, Frisch- und Abwasserplanung, den Nahverkehr und sogar gesetzliche Verpflichtungen wie die kommunale Wärmeplanung oder die Pflicht zur Errichtung einer Berufsfeuerwehr.“
Im vergangenen Jahr habe auch das Bundesinnenministerium mit dem Referentenentwurf zur Einführung eines Registerzensus bereits eingeräumt, dass das bisherige Verfahren nicht mehr den Anforderungen der EU hinsichtlich der Lieferung bevölkerungsstatistischer Daten entspricht und ersetzt werden müsse.
„Mit unserem Antrag auf dem Landesparteitag senden wir ein klares Signal: Kommunale Planungssicherheit und staatliches Handeln müssen auf einer verlässlichen Datenbasis beruhen. Alles andere ist fahrlässig – politisch wie finanziell“, so Statz abschließend.