Hanauer FDP fordert nach tegut Urteil die überfällige Gesetzenovellierung der Ladenöffnungszeiten in Hessen

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat nach einem über zwei Jahre andauernden Rechtsstreit zwischen der Stadt Fulda und der Handelskette tegut den Verkauf an Sonntagen in den Mini-Supermärkten teo verboten. Zwar funktionierten die teo Märkte ohne jedes Verkaufspersonal, weshalb hier der Schutz der Verkäufer nicht greife, der VGH begründete allerdings seine Entscheidung, dass das Ladenöffnungsgesetz auch der Wahrung der Sonn- und Feiertage als Ruhezeiten diene. Dies gelte auch für automatisierte Verkaufsvorgänge. „Während das Bundesland Bayern bereits Lösungen gefunden hat, die einen Verkauf auch an den Sonntagen ermöglichen, verharrt Hessen mit seinem Ladenöffnungsgesetz im letzten Jahrtausend,“ argumentiert der Vorsitzende der Hanauer FDP Fraktion, Henrik Statz. „Wir sind sehr glücklich, dass wir am Hanauer Hauptbahnhof eine teo Filiale haben, die quasi wie ein begehbarer Automat Produkte des täglichen Lebens 24/7 bereitstellt,“ erklärt Statz weiter. Schon bei der Eröffnung hatten wir mit dem Projektleiter von tegut, Thomas Stäb Ideen ausgetauscht, wie das Konzept auch zur Verbesserung der Versorgung in den Hanauer Stadtteilen ohne große Einkaufsmöglichkeiten ausgeweitet werden könnte. Sollte das Urteil des VGH Bestand haben, wird tegut nachvollziehbarerweise alle Planungen in Hessen auf den Prüfstand stellen und eher in Bundesländern wie Bayern expandieren, die verstanden haben, dass eine gute Versorgung auch rechtssichere Rahmenbedingungen benötigt. Das gelte im Übrigen auch für alle anderen Händler, die seit Jahren Rechtssicherheit für Aktionstage fordern, in Hessen aber regelmäßig scheitern. „Ich bin dankbar, dass auch die FDP-Fraktion im hessischen Landtag das Thema aufgrund des neuesten Urteils noch einmal aufnimmt und eine Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes in Hessen fordert,“ sagt Statz abschließen.