Baugesellschaft Hanau stabilisiert Mietmarkt – FDP Hanau fordert Bürokratieabbau statt Leerstandsgesetz

Die FDP Hanau hat die Baugesellschaft Hanau besucht, die mit rund 4.200 Wohnungen eine der zentralen Akteurinnen auf dem Hanauer Wohnungsmarkt ist. Der Besuch bei Geschäftsführerin Mirja Dorny machte deutlich: Während der Wohnraummangel in Hessen vielerorts wächst, sorgt die Baugesellschaft Hanau mit solider Arbeit für bezahlbare Mieten und stabile Verhältnisse auf dem lokalen Markt.
Aktuell liegt der Leerstand bei der Baugesellschaft bei 162 Wohnungen, das entspricht 3,8 Prozent – ein deutlicher Rückgang im Vergleich zu 7,7 Prozent im Jahr 2015. „Diese Zahlen belegen eindrücklich, dass die Baugesellschaft hier vorbildliche Arbeit leistet, um den Wohnungsbestand dem Markt zuzuführen“, betont Henrik Statz, Vorsitzender der FDP-Stadtverordnetenfraktion.
Die Baugesellschaft konzentriert sich derzeit weniger auf Neubau, sondern mehr auf die Sanierung und Ertüchtigung des Bestandes – mit Investitionen von 7,7 Millionen Euro allein im Jahr 2024. Rund 40 Prozent des Bestandes müssen in den kommenden Jahren – vor allem energetisch – saniert werden. Bereits heute sind 25 Prozent der Wohnungen barrierefrei oder barrierearm und damit auch für ältere Menschen mit Beeinträchtigungen langfristig nutzbar.
Die Mieten liegen im Durchschnitt bei 6,95 Euro pro Quadratmeter. Selbst in Neubauten beträgt der Höchstpreis derzeit unter 13 Euro – obwohl nach allen geltenden Bauvorschriften für die Wirtschaftlichkeit Mieten eigentlich eher zwischen 14 und 16 Euro liegen müssten. „Hier wird deutlich: die Baugesellschaft sorgt als große kommunale Vermieterin für regulative Preisstabilität auf dem Hanauer Wohnungsmarkt. Statt einer erneuten Diskussion über die Mietpreisbremse brauchen wir vor allem den Abbau von Bürokratie und Vorschriften, damit wieder günstiger gebaut und saniert werden kann“, so Statz.
Positiv bewertet die Hanauer FDP die anstehende Novellierung der Hessischen Bauordnung, die u. a. vorsieht, dass bei Nachverdichtungen oder Aufstockungen künftig keine zusätzlichen Stellplätze mehr nachgewiesen werden müssen. „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, um Bauen einfacher, günstiger und schneller zu machen“, erklärt Martin Gutmann, baupolitischer Sprecher der Hanauer FDP.
Kritisch sieht die FDP hingegen das von der Landesregierung geplante hessische Leerstandsgesetz, das spekulativen Wohnungsleerstand bekämpfen soll. „Bei einer Leerstandsquote von unter 3,9 Prozent in Hessen und nur rund 0,8 Prozent potenziell spekulativem Leerstand ist dieses Gesetz ein klarer unverhältnismäßiger Eingriff in das Eigentumsrecht. Statt Bürokratie und Strafen braucht es Anreize und Vertrauen in Investoren und Eigentümer“, betont Gutmann.
Da laut Hessischen Städtetag kommunale Wohnungsunternehmen nicht ausdrücklich von den Vorschriften des Leerstandsgesetzes ausgenommen sind, steht zu befürchten, dass es auch diese Unternehmen treffen könnte. Aufgrund limitierter finanzieller Möglichkeiten, ist auch bei kommunalen Unternehmen möglich, dass aufwändigere Sanierungen länger als sechs Monate aufgeschoben werden müssen, um mit den gleichen Mitteln gleich mehrere Wohnungen dem Mietmarkt zuzuführen.