Koalition bringt erfolgreich Änderungsantrag zur Beteiligung an Solaranlagen ein
Zur letzten Stadtverodnetenversammlung hatte die Fraktion „Die Fraktion“ einen erstaunlich marktwirtschaftlich gedachten Antag eingebracht, der eine Investitionsbeteiligung für Bürger in Solaranlagen ermöglichen soll, die auf ihrem privaten Grundstück keine Möglichkeit zur Errichtung solcher Anlagen besitzen. „Der Antrag von die Fraktion geht unseres Erachtens in die richtige Richtung,“ erklärt hierzu der FDP-Fraktionsvorsitzende Henrik Statz. Unbestritten liege in dem Ausbau von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen großes Potenzial, um den Netto-Null-Zielen näher zu kommen. Richtig sei auch, dass mit solchen Anlagen perspektivisch nicht nur ideell etwas getan werden kann, sondern, dass hier auch Renditen erwirtschaft werden können. Der Antrag sei allerdings falsch adressiert, weil weder baue der Magistrat Solaranlagen auf, noch sei es sein originäres Handlungsfeld, Finanzprodukte zu bauen. Zuletzt dürfe der Magistrat nach Verständnis der Freien Demokraten ein solches Konzept gar nicht erstellen, deswegen wolle die Regierungskoalition aus SPD, CDU und FDP die gute Idee mit ihrem Änderungsantrag dahin umlenken, wo zumindest der Auf- und Ausbau von Photovoltaik- und Solarthermie stattfindet, zu den Stadtwerken – aber auch die dürften am Ende kein Finanzprodukt erstellen, weshalb der Änderungsantrag auch Finanzdienstleister mit einschließe. Damit werde es aber auch etwas komplizierter. Angefangen von der Wahl der sinnvollsten Rechtsform, ob GmbH, KG oder Genossenschaft, da hier auch Haftungsrisiken, Steuerpflichten und Verwaltungsaufwände entstünden. Zusätzlich bedürfe es reihenweise Genehmigungen, angefangen von Umweltverträglichkeitsprüfungen über Baugenehmigungen bis hin zur BaFin Zulassung, wenn ein Finanzprodukt gebaut werden solle. Die Fondsdokumente müssten geprüft und genehmigt werden, es müssten Informationen zu Anlagestrategie, Risiken und potenziellen Gebühren erstellt werden, es bedürfe eines Verwaltungsreglements oder einer Satzung, die die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Struktur des Fonds festlege. Die BaFin stelle auch sicher, dass der Fonds alle relevanten gesetzlichen Vorschriften erfülle, insbesondere die des Kapitalanlagegesetzbuchs und des Wertpapierprospektgesetzes. Es gehe um den Anlegerschutz, also darauf zu achten, dass die Interessen der Anleger geschützt würden und der Fonds transparent und fair operiere. Die Eignung und Zuverlässigkeit der Geschäftsführung des Fondsanbieters müssten von der BaFin genauso überprüft werden, wie das Operieren im Tagesgeschäft, um sicherzustellen, dass der Fonds weiterhin den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Jahresberichte und andere periodische Berichte, müssten zur Prüfung vorgelegt werden, mögliche Änderungen im Fonds müssten genehmigt werden, es müsse geprüft werden, ob Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung implementiert und eingehalten würden, es brauche Prozesse zum Management von Beschwerden von Anlegern und so weiter und so fort.
Die Gründung einer Solargenossenschaft wäre laut Statz ebenfalls eine gute Möglichkeit, gemeinschaftlich in erneuerbare Energien zu investieren und von deren Vorteilen zu profitieren. Auch hier gebe es nicht wenige rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen, auf die zu achten sei. Satzungen, Mitgliederversammlungen, Organisationsstrukturen, Vorstände, Aufsichtsräte, Genossenschaftsverband, Genossenschaftsregister und, weil man sich mit Finanzdienstleistungen beschäftige, müsse man sich wieder mit der BaFin auseinandersetzen. Die Genossenschaften seien auch nicht frei von Risiko, auch hier wurden einige wieder aufgelöst und liquidiert.
Um die Begründung abzukürzen: so ein Konzept sei nicht trivial und die Stadtverordnetenversammlung solle die Idee den Experten übergeben, dass sie sie so veredeln, dass das Produkt am Ende funktioniere und potenziellen Anlegern ein Höchstmaß an Transparenz und Sicherheit biete.
Der Änderungsantrag wurde so beschlossen.
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