Was passiert mit Kneipp-Anlage und dem Hellental?
Zu den neuen Informationen über die Verlegung der Kneipp-Anlage stellen sich aus Sicht der Steinheimer FDP eine Reihe von Fragen. Zunächst ist zu problematisieren, dass der Ortsbeirat aus der Presse den neu angedachten Standort erfährt und dieses nicht offiziell kommuniziert worden ist.
Wenn die Kneipp-Anlage durch die Überschwemmungen im Hellental am derzeitigen Standort nicht mehr zu erhalten ist, ist eine Verlegung wohl unabdingbar, allerdings liegen keine Kostenschätzungen vor, die für einen Erhalt am jetzigen Standort anfallen würden. Folglich ist auch keine Gegenüberstellung der Kosten, die für den neuen Standort anfallen, möglich.
Die Steinheimer FDP hat einen Antrag im Ortsbeirat eingebracht, in dem der Magistrat gebeten wird, das Stadtteilgremium zeitnah über den angedachten Standort der Kneipp-Anlage im Burggarten zu informieren. Ferner sehen die Liberalen mit der Verlegung auch die Möglichkeit, ein Armtauchbecken zu errichten, wie es bereits mehrfach vom Ortsbeirat gefordert wurde. Auch dieser Aspekt wurde von der FDP angestoßen und dem Ortsbeirat zur Beschlussfassung vorgelegt, wie Holger B. Vogt, Fraktionsvorsitzender der FDP im Ortsbeirat Steinheim, mitteilte.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die zukünftige Nutzung des Hellentals durch Fußgängerinnen und Fußgänger. In einer Antwort des Eigenbetriebes Hanau Infrastrukturservice vom 16.07.2024, auf eine FDP-Initiative wird ausgeführt, dass der asphaltierte Weg durch die Überschwemmungen in der feuchten Jahreszeit auch zukünftig gesperrt werden müsse. Mittel für eine grundsätzliche Erhöhung des Weges stehen nicht zur Verfügung.
Mit der Verlegung der Kneipp-Anlage in den Burggarten wird dem Hellental ein weiterer Nutzungsaspekt als Naherholungsgebiet entzogen. Bei fortlaufenden Überschwemmungen besteht die Gefahr, dass der asphaltierte Weg dauerhaft gänzlich marode wird und nicht mehr von Fußgängerinnen und Fußgängern genutzt werden kann. Somit wäre das Hellental als Naherholungsgebiet der Steinheimer Bürgerschaft entzogen. Zwar ist es wichtig für ein unter Naturschutz stehendes Tier wie den Biber ein Refugium zu schaffen, allerdings sollte das nicht gänzlich auf Kosten der Naherholungsmöglichhkeiten des Menschen geschehen.
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