FDP Hanau und Oberbürgermeisterkandidat Henrik Statz loben Urteil zur Kommunalreform — Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofs stärkt Demokratie und kommunale Vielfalt

V.l.n.r.: Marc Schmidt, Holger Vogt, Moritz Promny, Henrik Statz
28.01.2026

Die FDP Hanau und der FDP-Oberbürgermeisterkandidat Henrik Statz begrüßen ausdrücklich das Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofs zur Kommunalwahlreform. Mit seiner Entscheidung hat das höchste hessische Gericht unmissverständlich klargestellt, dass das von der schwarz-roten Landesregierung geplante neue Zählverfahren verfassungswidrig ist und gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl verstößt.

„Das Urteil bestätigt, dass die Zweifel der Freien Demokraten von Anfang an berechtigt waren“, erklärt Henrik Statz. „Das d’Hondtsche Sitzverteilungsverfahren benachteiligt kleinere Parteien und Wählergruppen strukturell. Wer demokratische Vielfalt ernst nimmt, darf ein solches Verfahren nicht einführen.“

Die FDP hatte frühzeitig darauf hingewiesen, dass das neue Auszählverfahren vor allem größere Parteien begünstigt hätte. Experten hatten vorgerechnet, dass CDU und SPD bei der Kommunalwahl 2021 in Hessen gemeinsam über 160 Mandate mehr erhalten hätten, wenn das neue Verfahren bereits gegolten hätte. Der Staatsgerichtshof folgte nun der Klage der FDP-Opposition im Landtag und erklärte die Reform für nicht rechtens. Gerade der Blick nach Hanau zeigt aus Sicht der Liberalen, dass politische Vielfalt kein Problem, sondern eine Stärke ist: Derzeit sind zehn Listen im Stadtparlament vertreten. „Diese Vielfalt hat die Arbeitsfähigkeit der Stadtverordnetenversammlung keineswegs behindert“, so Statz. „Im Gegenteil: Sie bildet die unterschiedlichen Strömungen, Interessen und Lebensrealitäten unserer Stadtgesellschaft realistisch ab.“

Zur Kommunalwahl am 15. März treten in Hanau elf Gruppierungen an. Die FDP Hanau sieht darin eine Chance für einen lebendigen parlamentarischen Ideenwettbewerb. „Demokratie lebt vom fairen Wettbewerb der Meinungen – nicht von mathematischen Verfahren, die politische Vielfalt künstlich begrenzen“, betont Statz.

Der Versuch der Landesregierung, mit dem Argument der angeblichen Zersplitterung Ein-Personen-Fraktionen zu verhindern, konnte das Gericht nicht überzeugen. Auch in der mündlichen Verhandlung war deutlich geworden, dass kein Sitzzuteilungsverfahren vollkommen ist – wohl aber eines verfassungsrechtlich zulässig sein muss. Das bisherige Verfahren Hare/Niemeyer gewährleistet aus Sicht der FDP eine deutlich genauere und gerechtere Abbildung des Wählerwillens.

„Das Urteil ist ein Sieg für die kommunale Demokratie und für alle Wählerinnen und Wähler“, fasst Henrik Statz zusammen. „Es zeigt: Der Rechtsstaat funktioniert – und liberale Wachsamkeit lohnt sich.“